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2022-07-08 22:48:25 By : Ms. Kerry Y

Nachhaltigkeit. Vor dem Jahr 2014 wurde der Sperrmüll im Landkreis Südliche Weinstraße an zwei Terminen pro Jahr in jeder Gemeinde abgeholt. Diese Termine waren im SÜW-Wertstoff-Ratgeber veröffentlicht. Eines der gravierendsten Probleme dieser Form der Sperrmüllabfuhr nach feststehenden und zuvor veröffentlichten Terminen bestand darin, dass nicht autorisierte Sperrmüllsammler in großer Anzahl ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Sperrmülls bis zur Abholung durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen REMONDIS die bereitgestellten Gegenstände durchwühlten. Dabei hinterließen sie oftmals chaotische Zustände auf den Straßen und fügten teilweise auch nicht zum Sperrmüll gehörende Materialien hinzu. Darüber hinaus wurden sowohl von Dritten als auch von den Anwohnern selbst häufig Gegenstände bereitgestellt, die von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen sind. Diese Abfälle mussten dann von den Gemeinden auf eigene Kosten eingesammelt und zu den WertstoffWirtschaftszentren transportiert werden, weil sie von der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen wurden. Der Werksausschuss des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft beschloss daher ein neues System zur Sperrmüllabfuhr zunächst bei einigen wenigen Gemeinden zu testen: Sperrmüll auf Abruf. Ab dem 1. Januar 2012 wurde Sperrmüll auf Abruf in der Stadt Bad Bergzabern und den Ortsgemeinden Kapellen-Drusweiler und Niederhorbach eingeführt. Ab dem 1. Januar 2013 kam noch die Stadt Annweiler hinzu. Die Erfahrungen während der Testphase waren durchweg positiv. Daraufhin beschloss der Kreistag, das System Sperrmüll auf Abruf ab dem 1. Januar 2014 im gesamten Landkreis einzuführen.

Jeder Haushalt im Landkreis, der an die Restmüll-Entsorgung angeschlossen ist (d.h., für dessen Grundstück eine Restmülltonne aufgestellt ist und berechnet wird) kann bis zu zwei Mal im Jahr die Abholung von Sperrmüll anfordern. Mieter und Eigentümergemeinschaften bei Mehrfamilienhäusern sollten sich zusammenschließen und die Abholung für ein Grundstück gemeinsam anfordern, ggf. die Anmeldung über die Hausverwaltung vornehmen. Termine zur Abholung werden ausschließlich von dem beauftragten Entsorgungsunternehmen, der Fa. REMONDIS, vergeben. Dieses Unternehmen ist wie folgt zu erreichen: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 06323 805280. Es besteht auch die Möglichkeit der Anmeldung Online-Anmeldung unter folgendem Link: https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/einrichtungen/eww/index.php Hier kann das Anmeldeformular aufgerufen werden. Anschließend erhält man zeitnah einen Abholtermin. Bei der Anmeldung sind die Gegenstände, die abgefahren werden sollen, anzugeben. Der Sperrmüll wird unterteilt in die Kategorien „Möbelholz“, „Metall“, „Elektrogeräte“ und „Rest-Sperrmüll“.

Die zur Sperrmüllabfuhr angemeldeten Gegenstände dürfen frühestens am Vorabend und müssen bis spätestens 6 Uhr morgens am Abholtermin auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Sperrmüll ist getrennt nach den Kategorien Möbelholz, Metall, Elektrogeräte und Rest-Sperrmüll bereitzustellen und wird am selben Tag von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt.

Bettgestelle, Bilderrahmen, Garderoben Küchenmöbel, Lattenroste, Stühle, Tische, Regale, Schränke und Möbelteile aus Holz, Sperrholz oder Spanplatten. Die Möbel können auch lackiert, furniert oder mit Resopal beschichtet sein. Große Möbelstücke müssen zerlegt werden. Kleine Metallteile wie Scharniere oder Schlösser können an den Möbelstücken verbleiben. Leicht zu demontierende elektrische Bauteile sollten vor Anmeldung zur Abfuhr ausgebaut und als Elektrogeräte bei der Abholung bereitgelegt werden. Diese Holzabfälle werden bei der Sperrmüllabholung nicht mitgenommen: Bau- und Abbruchholz, Balken, Baumschnitt und Stämme, Fenster und Fensterläden, Fußböden, Holzdecken, Holzverkleidungen, Obstkisten, Paletten, Türen, Weinkisten, Wurzelwerk, Zargen und Zaunteile. Der überwiegende Teil dieser Abfälle kann bei den WertstoffWirtschaftszentren gegen Gebühr angeliefert werden.

Badewannen aus Metall, Bettroste aus Metall, Fahrräder, Gasherde, Haushaltskleinteile aus Metall, Töpfe und Pfannen, Wäscheständer, Rasenmäher ohne Motorölreste, Öfen. Bei Öfen für feste Brennstoffe müssen die Ausmauerungen entfernt sein, bei Ölöfen der Tank und Regler ausgebaut. Diese Metallabfälle werden nicht mitgenommen: Autoteile, Elektro-Speicherheizgeräte, landwirtschaftliche Geräte, Metalltanks, Öltanks aus Metall, Maschendraht, Zäune.

Grundsätzlich alle Elektrogeräte, die Kabel und Stecker besitzen, insbesondere: Bildschirme, Bügelbretter, Computer, Elektrorasenmäher, Fernsehgeräte, Haushaltskleingeräte, Herde, Backöfen, Hi-Fi-Anlagen, Kaffeemaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Lampenschirme, Mikrowellengeräte, Notebooks und Tablets, Spielzeuge mit elektr. Funktion, Sport- und Freizeitgeräte mit elektr. Funktion, Spülmaschinen, Sonnenbänke ohne Leuchtstoffröhren, Staubsauger, Toaster, Trockner, Waschmaschinen und Wäschetrockner.

Diese Abfälle werden nicht mitgenommen: CDs und DVDs, Druckerpatronen, Glühlampen, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, Industrielle Großwerkzeuge, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Nachtspeicheröfen.

Hierzu zählen sperrige Haushaltsgegenstände, die zum Restmüll gehören, aber wegen ihrer Größe (und nicht wegen der Menge!) nicht in die Restmülltonne passen wie: Aquarium, Deckbetten, Federbetten, Gartenmöbel aus Kunststoff, große Bilderrahmen, Kinderwagen, Kissen, Koffer, Matratze, PVC Bodenbeläge, Sessel, Skier, Sofateile, Sonnenschirme, sperriges Spielzeug, Teppiche und Teppichböden sowie Wäschekörbe.

Das gehört nicht zum Sperrmüll: Autoreifen und Autoteile, Bauschutt, Fliesen, Baustellenabfälle, Blumentöpfe aus Keramik, Duschabtrennungen, Fenster und Türen, Gardinen und Vorhänge, Gardinen- und Vorhangstangen, Gartenschnitt, in Säcken oder Kartons verpackte Kleinteile oder Hausmüll, Kunststofffolien, Öltanks aus Kunststoff, Problemabfälle, Rollläden, Rollos und Markisen, Sockelleisten, Steine, Styropor, Tapeten und Tapetenreste, Textilien, Toilettendeckel, Toilettenschüsseln, Verpackungsmaterial, verwertbare Materialien, Waschbecken, Wasser- oder Weintanks.

Die Gesamtmenge an Sperrmüll darf pro Haushalt ein Volumen von drei Kubikmetern nicht übersteigen und Einzelstücke dürfen nicht schwerer als 50 Kilogramm sowie nicht länger als zwei Meter sein. Die Bereitstellung der Abfälle zum Sperrmüll muss zeitlich so nah wie möglich am Abholtermin vorgenommen werden, im Idealfall am Abend vorher. Eine Bereitstellung mehrere Tage vorher ist nicht zulässig. Ist die Sperrmüllabfuhr vorbei, so ist der Gehweg wenn nötig zu reinigen und Gegenstände, die nicht mitgenommen wurden, müssen entfernt werden. Reklamationen zur Abfuhr nimmt die Firma REMONDIS unter 06323 805280 entgegen.

Seit Anfang 2011 ist im Landkreis Südliche Weinstraße eine nichtkommerzielle Sperrmüllbörse eingerichtet und hat sich erfolgreich etabliert. Was für den einen nutzlos geworden ist, kann ein anderer vielleicht noch gut gebrauchen. Sowohl Angebote als auch Gesuche können auf der Internetseite www.sperrmuellboerse-suew.de eingegeben werden. beb/ps

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