Den vorliegenden Fall einer höchst fragwürdigen Behandlung in einem Krankenhaus in Süddeutschland bot ich nacheinander fünf verschiedenen Medien an, für die ich regelmäßig schreibe. Das Thema stieß in den Redaktionen teils auf Interesse, aber vor allem auf Bedenken wegen des nachvollziehbaren Risikos einer Klage gegen das jeweilige Medium. Schließlich erschien der Beitrag in leicht gekürzter Form im Tagesspiegel. Ich möchte hier im Onlinemagazin „Unverkäuflich“ darauf aufmerksam machen, dass solche und ähnliche Fälle von Fehlbehandlungen in Krankenhäusern in der Medienlandschaft mit Sicherheit unterrepräsentiert sind, zumal sie noch dazu enorm aufwändig zu recherchieren sind.
Am 16. Januar 2019 begibt sich Dariusz W. in die Strahlenklinik eines Krankenhauses in Süddeutschland. Er ist kurz zuvor 70 Jahre alt geworden. W. leidet unter Prostatakrebs mit Metastasen in der Wirbelsäule. Diese sollen dort bestrahlt werden.
Trotz der schweren Erkrankung ging es W. bis dahin vergleichsweise gut. Er machte mit seinen Enkeln Ausflüge in Parks, ging mit ihnen ins Musical und besuchte mit seiner Frau regelmäßig die Heimspiele des 1. FC Kaiserslautern, erzählt der Sohn Tobias W.. Bis Januar 2019 traf er sich jeden Samstag mit seinem Freund Johannes K. zum Walken im Wald. Die letzte Verabredungs-Mail liegt der Autorin vor und stammt vom 5. Januar 2019. Er wolle gegen den Krebs kämpfen, sagte W. immer, und so bestätigt es auch ein behandelnder Arzt, der in diesem Bericht aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht namentlich genannt werden möchte. Dass die Aussichten auf Heilung bei einem Prostatakrebs mit Metastasen gering sind und deshalb auch Palliativmedizin eine Option wäre, darüber wird W. offenbar von den behandelnden Ärzten nicht aufgeklärt – jedenfalls gibt es darauf auch keinen Hinweis in der Patientenakte. Seelisch und geistig ist W. zum Zeitpunkt der Einlieferung bei guter Verfassung; als wach und geistig klar orientiert wird er in der Akte beschrieben. Seine Familie macht sich dennoch darauf gefasst, dass er irgendwann am Krebs sterben wird.
Es kommt jedoch anders. Nach dem dreiwöchigen Krankenhausaufenthalt kann W. nicht mehr laufen und nicht mehr für sich selbst sorgen. Zwei Monate darauf stirbt er, ohne noch einmal nach Hause zu kommen.
Im Fall von W. kommen drei Probleme des deutschen Krankenhauswesens zusammen: Der Pflegenotstand und infolge dessen nachlässige Pflege, fragwürdige Übertherapien mitunter zur Gewinnmaximierung und die Sprachlosigkeit der Medizin, die fast nichts erklärt, dennoch operiert.
Dass die im Folgenden geschilderten Vorkommnisse so berichtet werden können, liegt auch daran, dass die Familienangehörigen, die Ehefrau, zwei Söhne und die Brüder von W. den Patienten jeden Tag, mitunter mehrmals, besuchten. Sie erkundigten sich bei den Ärzten, informierten sich gegenseitig und dokumentierten alles. Die Autorin hört über Dritte von dem Fall und kontaktiert die Familie. Ihr wird vollumfänglich Akteneinsicht gewährt. Es liegen zudem E-Mails an die Ärzte, alle Gutachten und der gesamte Schriftverkehr in dem Fall vor.
25. Januar 2019: Nach zehn Tagen in der Klinik hat sich W. einen Krankenhauskeim eingefangen und in der Folge eine Lungenentzündung entwickelt. Aus der Dokumentation geht hervor, dass W. seit Aufnahme ins Krankenhaus, also in knapp zehn Tagen, zehn Kilogramm zugenommen hat. Der mit dem Fall betraute Gutachter und Palliativmediziner Matthias Thöns geht davon aus, dass W. massiv Wasser eingelagert hatte. Das überlastete sein Herz. „Er befand sich zu diesem Zeitpunkt im Herzversagen.“ In seinem Gutachten schreibt er: „Es gab eindeutige Zeichen der Überwässerung mit Ergüssen und geschwollenen Extremitäten, es ist zehn Tage lang (!) keine ärztliche Untersuchung der Überwässerung erfolgt (dokumentiert).“ Die Überwässerung ließe sich mit einem entwässernden Medikament behandeln. Thöns ist bekannt dafür, Fehlbehandlungen von Patienten zu analysieren und das Gesundheitssystem kritisch in den Blick zu nehmen.
In der Nacht auf den 26. Januar bekommt W. kaum Luft und hat Angst zu ersticken, wie aus der Patientenakte hervorgeht: typische Symptome bei Herzversagen. Er habe mehrfach den Notrufknopf gedrückt, niemand sei gekommen. Sein Bettnachbar, ein 88-jähriger Patient, berichtet in der Strafanzeige, W. habe „bitte helft mir doch, ich will nicht sterben“, gerufen. Auch dieser klingelt. Vergebens. Erst in den frühen Morgenstunden erhält W. ein Asthmamedikament gegen die Luftnot.
26. Januar 2019, ein Samstag: In der Patientenakte steht, W. habe in der Nacht einen Herzinfarkt erlitten. Dabei solle es sich um einen NSTEMI, einen Nicht-ST-Hebungsinfarkt, gehandelt haben. Ein NSTEMI lässt sich gemäß medizinischer Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie vor allem an einer Verlaufsmessung des Troponinwertes im Blut erkennen. Troponin ist ein Protein, das der Herzmuskel bildet. Geht dort Gewebe unter wie bei einem Infarkt der Fall, steigt die Menge im Blut. Eine solche Verlaufsmessung ist in der von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten, angeblich vollständigen Akte nicht dokumentiert. Das vorliegende Elektrokardiogramm ist unauffällig. Mehrfach gibt W. in der Akte zudem an, dass er gar keine – für einen Infarkt typischen – Brustschmerzen habe.
Was die Ärzte dennoch dazu bringt, an diesem Samstagvormittag eine Herzkatheteruntersuchung zu veranlassen, ist nicht dokumentiert. Diese wäre nur angezeigt, wenn neben Laborbefunden auch klinische Zeichen auf einen Infarkt weisen, so steht es in der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. Die Ärzte gehen offenbar anders vor. Sie klären W. auch nicht schriftlich auf oder lassen ihn einwilligen. Später behauptet das Klinikum gegenüber der Staatsanwaltschaft, die Einwilligung sei mündlich erfolgt. Das wäre nur in einem dringenden Notfall üblich, der laut Gutachter Thöns nicht vorlag.
Bei der Untersuchung bemerken die Ärzte, dass kein Herzinfarkt vorliegt, wohl aber die Herzleistung aufgrund des eingelagerten Wassers schlecht ist. Der Patient bekommt jetzt endlich entwässernde Medikamente. Am selben Tag legen sie ihm eine Drainage zum rechten Lungenflügel, um Wasser und Sekrete ablaufen zu lassen. Eine Einwilligung für diesen Eingriff findet sich nicht. Die Klinik verweist abermals auf die mündliche Einwilligung.
Verschiedenen nationalen Registern zufolge kommt es bei 0,18 bis 0,44 Prozent der Herzkatheteruntersuchungen zu einem Schlaganfall. Das ist eine bekannte Komplikation. Als W. aus der Narkose erwacht, ist seine linke Hand und sein linkes Bein gelähmt. In Gegenwart der Ehefrau und des Sohns Tobias W. äußert eine Ärztin den Verdacht mit nur einem Wort: „Schlaganfall“, ohne dies weiter zu erläutern. Auf Nachfrage verlässt sie das Zimmer.
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Im Falle eines Schlaganfalls blockiert ein Blutgerinnsel die Blutversorgung zu manchen Hirnbereichen. Dann zählt jede Minute. Würde W. sofort behandelt, das Gerinnsel mit Medikamenten oder einem speziellen Katheter aufgelöst, könnten die Folgen der Unterversorgung des Gehirns gemildert werden. W. aber liegt laut Klageschrift viele Stunden bis ungefähr um 22 Uhr in seinem Bett, ehe der Schlaganfall in einem Computertomogramm bestätigt wird. Erst kurz nach 23 Uhr verlegen die Ärzte laut Patientenakte ihn in die Stroke Unit.
Ebenfalls am 26. Januar stellt ein Radiologe fest, dass der Drainageschlauch im rechten Lungenflügel eine Schlaufe bildet. Daraufhin wird der Ablauf neu gesetzt und auch der linke Lungenflügel mit Schläuchen versehen, obwohl W. gemäß Patientenakte angibt, er könne nun gut atmen und habe keinen Leidensdruck.
28. Januar: W.`s Ehefrau wies nach Aussagen der Familie bis zu diesem Tag das Klinikpersonal mehrfach darauf hin, dass ihr Mann aus einer zwei-Euro-großen wunden Stelle am unteren Rücken unangenehm rieche. Die Gefahr eines Druckgeschwürs sei groß, steht in den Akten erstmalig ausdrücklich am 28. Januar 2019 und dann wiederholt. Weil der Patient immer auf denselben Körperstellen liegt, beginnt das Gewebe dort abzusterben. Der Dekubitus, so der medizinische Begriff, ist eine gefürchtete Komplikation längerer Krankenhausaufenthalte, der bettlägerigen Menschen immer wieder zum Verhängnis wird. Besonders gefährdet sind Körperregionen mit erhöhter Druckbelastung, steht in der S1-Leitlinie der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie. Dazu gehört die Region um das Steißbein. „Das Allerwichtigste ist: Wenn es zu einem Dekubitus gekommen ist, darf der Patient auf keinen Fall mehr auf der wunden Stelle liegen. Beim Steißbeindekubitus muss er also auf der Seite, auf dem Bauch oder beispielsweise fortan auf einer Spezialunterlage mit Aussparung gelagert werden“, sagt Jan Kottner, Dermatologe und Dekubitusexperte an der Berliner Charité.
Der Hinweis der Ehefrau hätte ein Alarmzeichen sein müssen. Doch W. wird nicht aus der Rückenlage bewegt und regelmäßig umgelagert. An einigen Tagen sind gar keine Lagerungen dokumentiert, an vielen anderen Tagen sind die Abständen viel zu groß. Am 4. Februar heißt es in der Patientenakte: „Hautdefekte, aufgrund Minderbesetzung bisher keine Wunddokumentation“. Ein Foto zeigt, dass das Druckgeschwür zu diesem Zeitpunkt fünf mal acht Zentimeter groß ist. Später reicht es über den ganzen Po; es fault tief bis in die Wirbelknochen.
Am 30. Januar 2019 taucht in der Patientenakte unvermittelt ein neuer Befund auf. Bis dahin stand dort vom 26. Januar an jeden Tag, dass die Lähmungen unverändert seien und von dem Schlaganfall nach der Herzkatheteruntersuchung herrührten. An diesem Tag aber schreibt ein Neurochirurg, dass die Lähmung im linken Bein von einer der bereits bekannten Metastasen ausgehe. Eine OP zur Ausräumung der Metastase wird für den Folgetag anberaumt. Wieder fehlen eine schriftliche Einwilligung und Aufklärung. Wieder sagt die Klinik, die Aufklärung sei mündlich erfolgt. W. sei nie über diesen riskanten Eingriff insbesondere über die Gefahr der Querschnittslähmung aufgeklärt worden, gibt die Familie an. „Machen Sie sich keine Sorgen, es besteht kein Risiko“, sollen die Ärzte dem Patienten und seinen Angehörigen gesagt haben.
In der Nacht vom 1. auf den 2. Februar, etwa einen Tag nach der Operation, wird W. im Keller der Klinik in einen Aufwachraum gebracht, weil die Intensivstation voll sei. Auch aus der Patientenakte geht der Aufenthalt im Aufwachraum hervor. Die Familie schildert: Bei gleißendem Licht der Neonröhren und Lärm lag er dort das ganze Wochenende und bekam kein Essen. Sie selbst fütterte ihn mit Joghurt. Ihn plagte wieder Atemnot, er betätigte mehrmals den Notrufknopf. Immer wieder habe er verzweifelt seine Familie angerufen, berichtet diese. „Patient unzufrieden mit der Situation im Aufwachraum“, heißt es in der Akte. Von da an und bis zu seinem Tod möchte W. sein Handy immer in der Hand halten. Erst nach vielen Mails an Ärzte und die Klinikleitung, in der Angehörige W.s die Behandlungssituation als menschenunwürdig schildern und dringend um Verlegung bitten, wird W. am 4. Februar auf die neurochirurgische Intensivstation gebracht. Er habe enormen Hunger gehabt und dort große Mengen gegessen, was die Familie auf Fotos festhält, die der Autorin vorliegen.
Nach jener OP, die eigentlich die linksseitige Lähmung beheben sollte, kann W. beide Beine nicht mehr bewegen. Erst zwei Monate später, nachdem W. Akteneinsicht gefordert hatte, wird ein OP-Bericht nachträglich angefertigt. Was bei der OP genau passiert ist, erschließt sich daraus jedoch nicht.
6. Februar 2019: Die Ehefrau kommt zufällig eine halbe Stunde vor der offiziellen Besuchszeit. Der Pfleger lässt sie ein. Sie findet ihren Mann in völlig apathischem Zustand vor. Auf Nachfrage teilt ihr eine Ärztin mit, ihr Mann würde gleich operiert. Auch zu dieser OP existiert keine schriftliche Einwilligung oder Aufklärung. Als die erstaunte Ehefrau sich erkundigt, ob diese OP denn notwendig sei, entgegnet die Ärztin laut Strafanzeige, man wolle eine frühere OP-Narbe nachoperieren. Man könne jedoch stattdessen auch eine jodhaltige Salbe und ein Wundpflaster verwenden. Schließlich findet die OP nicht statt. Dass eine solche OP tatsächlich geplant war, geht aus der digitalen Aktenteilen hervor, wie der Gutachter Thöns ermittelte: Es wurde ein vorbereitender Katheter gelegt. Laut Patientenakte bekommt W. an diesem Tag dann Blutkonserven. Eine Einwilligung und Aufklärung hierfür fehlen. Weshalb die Produkte verabreicht wurden, geht aus der Akte nicht hervor.
Ebenfalls an diesem Tag fragt die Ärztin der neurochirurgischen Klinik Frau W., was ihr Mann eigentlich sagen würde, wenn er wüsste, dass er querschnittsgelähmt wäre. „Das wäre sehr schlimm für ihn“, entgegnet Frau W. laut Strafanzeige. Das Wort „Querschnittslähmung“ fällt in diesem Gespräch zum ersten Mal. Die Ärztin soll daraufhin geantwortet haben: „Sehen Sie und deshalb haben wir uns dazu entschlossen, dass wir Ihrem Mann morgen die Drainagen ziehen, ihn auf der Normalstation in ein Einzelzimmer verlegen und eine Morphiumpumpe anschließen. Dort wird er dann binnen weniger Stunden, allerhöchstens weniger Tage versterben.“ W. ist auch zu dieser Zeit wach und orientiert. In der Akte steht: „18:19: Angehörige wünschen keine erneute operative Intervention. Morgen Drainagenzug, Ende NIV“ – das bedeutet, ein Ende der nichtinvasiven Beatmung.
Die Familie berichtet, sie sei von der Information über das geplante Therapieende und den damit zu erwartenden Tod völlig überrumpelt worden. Erst als W. zu seinen Söhnen – geistig völlig klar – sagt, „wieso soll ich denn verlegt werden, mir geht es doch hier gut“, begreift die Familie, dass das Ende der Behandlung mit ihm gar nicht besprochen wurde. Eine Aufklärung oder Einwilligung zum Ende der intensivmedizinischen Versorgung und damit seinem unausweichlichen Lebensende fehlen in der Patientenakte. Die Rechtsanwälte der Familie, Thomas Lamadé und Christian Laue, halten in ihrer Klageschrift fest: „Den Entschluss der Ärztin, mit „Ende NIV“ die bedarfsgerechte Beatmung zu beenden, hat diese ganz offensichtlich eigenmächtig getroffen.“
Geschockt veranlasst die Familie noch am selben Tag gegen den Willen der Ärzte und nachweislich auf eigene Kosten, dass W. in ein anderes Krankenhaus verlegt wird. „Rühren Sie meinen Vater nicht mehr an“, habe er zu den Ärzten gesagt, berichtet der Sohn Tobias W., da er nun um das Leben seines Vaters gebangt habe.
Nachdem W. am 8. Februar 2019 in ein anderes Krankenhaus derselben Stadt verlegt wurde, erholt er sich. Die in den Lungenflügeln verbliebenen Drainagen braucht er nach einiger Zeit nicht mehr. Er wird gewaschen und gepflegt. Doch als eine Pflegekraft den Dekubitus sieht, sagt sie laut Klageschrift: „Das kann der Körper nicht mehr heilen.“ Die Krebsspezialisten der neuen Klinik notieren in der Akte, dass eine weitere Behandlung des Krebsleidens aufgrund des nun weit fortgeschrittenen Dekubitus nicht mehr möglich sei.
W. soll immer wieder gefragt haben, „was haben die mit mir im Krankenhaus zuvor gemacht.“ Er fordert seine Akte an, um die nun behandelnden Ärzte zu informieren. Erst mit anwaltlicher Hilfe bekommt er Akteneinsicht.
Am 28. März 2019 stirbt W. laut Leichenschein an „Multiorganversagen auf dem Boden einer Krebserkrankung und eines Riesendekubitus“ in einem Hospiz.
Was an Ws. Leib geschah, verraten die Akten nicht
Die Strafanzeige im Fall Dariusz W. lautet auf gefährliche Körperverletzung in sechs Fällen, versuchten Totschlag wegen des Versuchs, den Tod eigenmächtig herbeizuführen, und fahrlässige Tötung aufgrund des Dekubitus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall, will dazu aber nicht konkret Stellung nehmen.
Die Vorwürfe im vorliegenden Fall seien vergleichsweise „umfangreich“, äußert die Staatsanwaltschaft. Zunächst hatte sie zwei Gutachten anfordert und bewertet: Ein rechtsmedizinisches Gutachten des beschuldigten Krankenhauses selbst, demzufolge die schriftlichen Einwilligungen und Aufklärungen wie dargelegt fehlen. Das zweite Gutachten des Münchner Internisten Thomas Sitter kam zu dem Schluss, dass sich nicht feststellen lasse, ob der Dekubitus todesursächlich gewesen sei. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft zunächst die Ermittlungen ein. Aufgrund des neu vorgelegten Gutachtens von Thöns wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Er sieht folgenschwere Pflege- und Behandlungsmängel. „Bei pflichtgemäßem Verhalten der Beteiligten hätte W. angemessen länger gelebt.“
Aus der angeblich vollständigen Akte geht nicht hervor, welche Eingriffe am Patienten zu welchem Zweck gemacht wurden. Das ist weder im Sinne des Patienten noch der nachfolgenden Behandler sein.
Gesundheitsökonomen warnen seit Längerem, dass Übertherapien am Lebensende ein verheerendes Problem im gesamten deutschen Krankenhauswesen sind. Lukrative Eingriffe werden besonders häufig durchgeführt, auch wenn sie medizinisch gar nicht nötig wären. Dazu zählen die Herzkatheteruntersuchung, die in kaum einem anderen Land so häufig angewandt wird, wie in Deutschland. Mehr als 700.000 dieser Eingriffe machen Ärzte in den Krankenhäusern hierzulande Jahr für Jahr. Lukrativ sind aber auch die künstliche Beatmung und Bluttransfusionen. Erst 2019 wies das Deutsche Ärzteblatt darauf hin, dass kein anderes Land mehr Blutspenden verabreiche als Deutschland. Man darf auch annehmen, dass W. keinen Dekubitus entwickelt hätte, gäbe es nicht einen eklatanten Pflegenotstand. Das Deutsche Krankenhausinstitut berechnete, dass mehr als 17000 Pflegekräfte fehlen. In Deutschland kommen im Schnitt 13 Patienten auf eine Pflegekraft, in den Niederlanden dagegen nur 7.
Das beschuldigte Krankenhaus bezieht aufgrund der beiden laufenden Verfahren und des Datenschutzes keine Stellung. Der Pressesprecher teilte jedoch mit, dass man der Familie W. im März 2019 ein persönliches Gespräch mit Ärzten und Pflegekräften angeboten habe, um die Behandlung zu erläutern. Stattdessen hätte die Familie sich an einen Anwalt gewandt.
Die Familienangehörigen legen jedoch mehrere Mails aus dem Monat März 2019 vor, wonach sie selbst sich an die Patientenbeauftragte des Universitätsklinikums wandten und um ein Gespräch baten. „Zu diesem Zeitpunkt dachten wir auch gar nicht an Klage“, sagt der Sohn Tobias W.. Die Strafanzeige datiert auf den 28. Mai 2019. „Als ich bei einem gewohnt freundlichen Telefonat mit der Patientenbeauftragten nebenbei erwähnte, dass auch ein Anwalt eingeschaltet sei, um die Patientenakte anzufordern, wurde seitens ihres Vorgesetzten jedes weitere Gespräch untersagt.“
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